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1 vertragsmäßige Bedingungen
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > vertragsmäßige Bedingungen
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2 vertragsmäßige Bedingungen
прил.экон. договорные условияУниверсальный немецко-русский словарь > vertragsmäßige Bedingungen
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3 Bedingungen
f pl(см. тж Bedingung)die Bedingungenen beachten [einhalten] — соблюдать условия
- bankübliche Bedingungenübliche Bedingungen bei der Kreditausreichung und im Zahlungsverkehr — общий режим кредитования и расчётов
- Bedingungen für den Zahlungsverkehr
- gegenständliche Bedingungen
- günstige Bedingungen
- handelsübliche Bedingungen
- knechtende Bedingungen
- kommerzielle Bedingungen
- Bedingungen der Kreditausreichung
- materielle Bedingungen
- natürliche und ökonomische Bedingungen
- sachliche Bedingungen
- technische Bedingungen
- übliche Bedingungen
- vertragsmäßige Bedingungen
- vorläufige BedingungenDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Bedingungen
См. также в других словарях:
Anleihen — (loans; emprunts; prestiti). Inhalt: I. Allgemeines; II. Die Sicherheit der A.; III. Die Begebung der A. Verzinsung, Kurs, Konsolidation, Zinsreduktion, Konvertierung. IV. Die Tilgung der A.; V. Einige statistische Ziffern über A. A. sind die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Fabrikgesetzgebung — (Arbeiterschutzgesetzgebung), der Inbegriff aller auf größere gewerbliche Unternehmungen, insbes. Fabriken (s.d.) sich beziehenden staatlichen Anordnungen zum Schutz der Arbeiter gegen persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die ihnen in ihrem … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Türkisches Reich [2] — Türkisches Reich (Gesch.). Das jetzt schlechtweg Türken, eigentlich Osmanen genannte Volk ist blos ein Zweig des großen Volksstammes der Türken (s.d.). Diese kommen bereits bei Plinius u. Mela als Turcä vor u. wohnten damals in Sarmatien in den… … Pierer's Universal-Lexikon
Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… … Pierer's Universal-Lexikon
Schleswig [2] — Schleswig (Gesch.). S. gehörte zur Zeit des Römischen Reiches zur Cimbrischen Halbinsel, u. Cimbern, von ihnen bes. die Chalen, bewohnten es wahrscheinlich bis zu ihrer Wanderung nach Süden. Nachher eroberten dänische Stämme, von Osten… … Pierer's Universal-Lexikon
Neutralität — Neutralität, der völkerrechtliche Zustand, in welchem sich ein Staat befindet, welcher während eines Krieges keinem der kriegführenden Theile Beistand leistet. Der allgemeine Charakter dieses Verhältnisses beruht in dem Fortbestand aller Rechte… … Pierer's Universal-Lexikon
Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden … Pierer's Universal-Lexikon
Lombardisch-Venetianisches Königreich [2] — Lombardisch Venetianisches Königreich (Gesch.). Das L. V. K., welches Österreich durch die Wiener Congreßacte vom 9. Juni 1815 erhalten hatte, übte von da an auf die Fortentwickelung des ganzen großen österreichischen Staatskörpers in seiner… … Pierer's Universal-Lexikon
Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Karl [1] — Karl (althochd. Charal, Karl, »Mann«, latinisiert Carolus, franz. und engl. Charles, ital. Carlo, span. Carlos), männlicher Vorname, Name zahlreicher fürstlicher Personen. Übersicht nach den Ländern: [Geschlecht der Karolinger.] 1) K … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kündigung von Mietverträgen — Bei der Kündigung von Mietverträgen nach deutschem Mietrecht ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einer ordentlichen Kündigung, einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist und einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.… … Deutsch Wikipedia